SPRENG
RECHTSANWALT



"Es ist nicht wichtig, ob ein Berater alles für 
dich tut, was er kann. Entscheidend ist, ob 
er irgendetwas kann, was er für dich tut."

STRATEGIE.
PROZESSUALES KÖNNEN.

 

Im Rahmen der Rechts- und Steuerberatung müssen Berufsträger wie Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater innerhalb kürzester Zeit komplexe Sachverhalte erfassen und schwierige rechtliche Fragestellungen bearbeiten. Grundsätzlich müssen sie dabei sorgfältig arbeiten und sachgerecht beraten. 

Die mit Haftungsprozessen von Beratern (Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern) befassten Gerichte stellen ferner hohe Anforderungen auch an das Fachwissen des Beraters: Dieser hat nicht nur die einschlägige aktuelle Rechtsprechung zu kennen, sondern auch eine sich ankündigende Änderung derselben – mit entsprechenden Hinweispflichten seinem Mandanten gegenüber.

So manches Verfahren geht wegen des eigenen Beraters in die Binsen. Obwohl es bei richtiger Berufsausübung hätte vermieden werden können. Der Mandant verlangt von ihm dann die Haftung bzw. Schadenersatz, wenn nämlich ein Ausgleich mit dem ursprünglichen Gegner nicht mehr zu erreichen ist. Gerade bei Fragen zu speziellen Rechtsgebieten, mit denen der Berater nicht täglich zu tun hat, besteht oft das Risiko einer Falschberatung und somit eines Schadensfalles. 

Die Schlechterfüllung des Vertrages durch den Berater zieht für den geschädigten Mandanten eine Reihe von Problemen und Fragen nach sich, die sowohl rechtlich als auch zumeist persönlich gefärbt sind. Der Fehler des Beraters bedeutet gleichsam den Bruch des meist über Jahre und sogar Jahrzehnte gewachsenen Vertrauensverhältnisses. Dies umso mehr, als der Berater naturgemäß tiergehende Einblicke und vertrauliche Informationen seiner Mandantschaft gewährt werden. Dem Mandanten kann vor diesem Hintergrund eine rechtliche oder gar gerichtliche Auseinandersetzung schwerfallen. Entsprechend bedeutsam ist die richtige Einschätzung der Chancen, Risiken und Abläufe eines rechtlichen Vorgehens.

Die Regeln der Beraterhaftung werden seit jeher von der Rechtsprechung der Gerichte, insbesondere der Judikatur des Bundesgerichtshofs, geprägt. Ein spezielles Rechtsanwaltshaftungsgesetz oder ähnliches existiert nicht. Unter welchen Umständen ein Berater seinem Mandanten auf Schadensersatz haftet, richtet sich in erster Linie nach den konkreten Pflichten des Beraters, die in dem zwischen ihm und seinem Mandanten geschlossenen Dienstleistungsvertrag begründet sind.

Da Haftungsfälle in aller Regel vor Gericht geklärt werden, kommt der Prozessstrategie und dem prozessualen Können des vom geschädigten Mandanten beauftragten Rechtsanwalts eine ganz erhebliche Bedeutung zu. Dies gilt umso mehr, als in der Erstinstanz allenfalls größere Landgerichte über spezialisierte Spruchkörper für Fragen der Berufshaftung verfügen. Nicht immer also kann damit gerechnet werden, dass die Richter vertiefte Kenntnisse über die maßgeblichen Regeln, denen die Haftung des Rechtsberaters unterliegt, besitzen. Schickt der geschädigte Mandant nicht selbst einen juristischen Experten ins Rennen, läuft er damit große Gefahr, dass dem Prozessvortrag des beklagten Rechtsberaters nicht das erforderliche Wissen gegenübersteht, er also unterliegen wird.

Die an dieser Stelle nur angedeuteten Probleme zeigen, dass die strategischen Überlegungen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vielfältig und kompliziert sind. Die Gerichte zeigen allerdings deutlich auf, dass die Argumente der Rechtsberater einer versierten rechtlichen Überprüfung oftmals nicht standhalten und der geschädigte Mandant sehr wohl gute Chancen hat, den Prozess trotz der von der Gegenseite kategorisch geäußerten Verweigerung zum Schadensausgleich zu gewinnen. Und zwar mit dem richtigen auf Haftungsrecht versierten Rechtsanwalt. 

Um einen Regress zu vermeiden, stehe ich als Experte für Beraterhaftung zur Verfügung und helfe bei allen Fragen rund um meine Kernkompetenz. Ich unterstütze Sie im Haftungsfall und setze Ihre Ansprüche gerichtlich durch bzw. verteidige Sie gegen entsprechende Regressansprüche, um den Schaden zu mindern oder gar abzuwenden. Selbstverständlich übernehme ich dabei die Korrespondenz mit allen Verfahrensbeteiligten als auch mit Ihrer Versicherung.

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