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RECHTSANWALT



"Wer schuldig ist, braucht gute Anwälte.
Wer unschuldig ist, braucht die besten."

DAS STRAFRECHT.
KEIN BUCH MIT SIEBEN SIEGELN.

 

Das Strafrecht soll die Ermittlung, Verfolgung und Ahndung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch staatliche Behörden regeln und zugleich ermöglichen. Dabei wird häufig in die Rechte von Beschuldigten, von Angeklagten, aber auch von unbeteiligten Dritten, eingegriffen und ihre Rechte massiv eingeschränkt oder verletzt. Den Mandanten vor – unberechtigten, aber auch berechtigten – Eingriffen der Strafverfolgungsbehörden in sein Leben zu schützen, ist meine Aufgabe und Arbeit als Strafverteidiger, unabhängig davon, welcher Vorwurf im Raum steht. Das Ziel ist es, mit Unnachgiebigkeit, Stringenz und Konsequenz das bestmögliche Ergebnis für den betroffenen Mandanten zu erzielen.

1. ALLGEMEINES STRAFRECHT 

Das allgemeine Strafrecht umfasst Vorwürfe wie Beleidigung, Körperverletzung, Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Raub, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Tötungs- und Sexualdelikte. Gerade in diesen Fällen gilt es für den Strafverteidiger, dem Ungehörten Gehör zu verschaffen, voreilige Ermittlungshypothesen zu entkräften und sich dem staatlichen Gewaltmonopol entgegenzustellen.

2. WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst alle Ordnungswidrigkeiten- und Strafvorschriften, die einen direkten Bezug zum Wirtschaftsleben aufweisen. Dies sind beispielsweise Betrug, Korruption, Steuerhinterziehung und Untreue. Die Strafverfolgungsbehörden haben in den letzten Jahren ihre Bemühungen um die Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten erhöht und zu diesem Zweck Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Sondereinheiten der Landeskriminalämter eingerichtet. Insbesondere bei fehlgeschlagenen wirtschaftlichen Unternehmungen ist regelmäßig auch mit strafrechtlichen Ermittlungen zu rechnen. 

Krisenintervention wird erforderlich, wenn zur Wahrung der Interessen der Unternehmensführung in einem Ermittlungsverfahren schnell und professionell gehandelt werden muss. Dies gilt etwa für Unternehmensdurchsuchungen, Festnahmen von Mitarbeitern oder zeitkritische Presseberichte. Kurze Reaktionszeiten sind für mich hier ebenso selbstverständlich wie besonnenes Handeln und großes Engagement. 

a) INDIVIDUALVERTEIDIGUNG

Das deutsche Strafrecht stellt auf die persönliche Verantwortung von Einzelpersonen ab. Ich setze mich gegenüber den Ermittlungsbehörden konsequent für die Rechte des Mandanten ein. Denn die Belastung durch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren ist enorm. Mein Handeln ist deshalb auf eine zeitnahe Verfahrenserledigung mit geringstmöglicher Öffentlichkeitswirkung ausgerichtet. Sollte es dennoch zur Hauptverhandlung kommen, stehe ich mit meiner langjährige Prozesserfahrung an Ihrer Seite.

b) UNTERNEHMENSVERTEIDIGUNG

Unternehmen stehen aufgrund tatsächlicher oder vermeintlicher Straftaten/Ordnungswidrigkeiten ihrer Mitarbeiter häufig im Fokus der Ermittlungsbehörden. Sie erhalten dann nicht selten ungebetenen Besuch – von der Staatsanwaltschaft, der Kriminalpolizei, den Kartellbehörden oder der Steuerfahndung. Die Ermittlungsbehörden durchsuchen Geschäftsräume und Produktionsstätten, stellen Unterlagen und elektronische Daten sicher. Abgesehen von diesen mitunter erheblichen Beeinträchtigungen drohen den Unternehmen weitere Gefahren, insbesondere wenn Vermögen abgeschöpft und Bußgelder verhängt werden sollen. In solchen Fällen nehme ich die Rechte des Unternehmens gegenüber den Behörden wahr, unterstütze bei der internen Aufarbeitung und koordiniere die Verteidigung. Ziel ist die Vermeidung bzw. Minimierung von Sanktionen sowie der Schutz der Reputation des Mandanten.

3. COMPLIANCE

Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder einer AG sowie GmbH-Geschäftsführer sind vielschichtigen Haftungsgefahren ausgesetzt – sowohl zivilrechtlicher wie auch strafrechtlicher Art. Mittels Compliance (was soviel bedeutet wie Normbefolgung) sollen die aus dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht resultierenden Risiken vermindert werden; dies wirkt auch auf gesellschaftsrechtliche Haftungsrisiken zurück. Ein straf­rechtliches Compliance-System beinhaltet die Analyse, Bewertung und Minimierung straf­rechtlicher Unternehmens­risiken. Bei meiner Compliance-Struktur­beratung habe ich im Auge, dass es nicht im Unternehmens­interesse liegt, eine solche Vielzahl von Reglemen­tierungen zu implementieren, um das unternehmerisches Handeln nicht nachhaltig zu erschweren. Mir geht es vielmehr darum, das richtige Verhältnis zwischen rechtlich notwendigen Regelungs­strukturen und unter­nehmerischer Freiheit zu finden.  Ich begleite Unternehmen deshalb sowohl im Rahmen von Compliance-Untersuchungen als auch bei Internen Untersuchungen.

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