SPRENG
RECHTSANWALT



"Guter Rat ist teuer, sagt ein Sprichwort. 
Wer ihn billiger haben will, ist nicht 
immer gut beraten."

KOSTEN. 
IMMER IM BLICK.

 

Es heißt, über Geld spricht man nicht (denn man hat es). Diese Redewendung kennt eigentlich jeder, und viele halten sich auch daran. Für knapp 64 % der Deutschen ist das nach wie vor ein Tabuthema, so das bemerkenswerte Ergebnis einer repräsentativen Umfrage der Postbank aus dem Jahr 2015. 

Doch, sprechen wir offen über Geld. Sie als künftiger Mandant wollen doch schließlich genau wissen, welche konkreten Kosten bei einer entsprechenden Beauftragung auf Sie zukommen. 

ERSTBERATUNGSGESPRÄCH IM ZIVILRECHT

Scheuen Sie nie den Gang zu einem Rechtsanwalt im Rahmen einer Erstberatung. Eine Erstberatung ist immer hilfreich und kostet, in der Relation zu dem, was Sie verlieren könnten, relativ wenig.

Sollten Sie als Verbraucher, also als Privatperson in Zivilsachen, zunächst nur ein Erstberatungsgespräch wünschen, so biete ich es Ihnen gerne für 226,10 Euro inkl. 19 % MWST an. Für Unternehmen beläuft sich die Gebühr für die Erstberatung auf 250,- Euro zzgl. MWST, mithin insgesamt 297,50 Euro

Hierfür habe ich regelmäßig bis zu 45 Minuten angesetzt, je nach Sachlage kann dies allerdings auch mehr oder weniger Zeit in Anspruch nehmen. Ich werde aber auf jeden Fall die erforderliche Zeit für Ihr wichtiges Anliegen aufwenden. 

Nur damit keine falschen Erwartungen an ein Erstberatungsgespräch gesetzt werden: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH vom 03.05.2007, Aktenzeichen I ZR 137/05) ist eine Erstberatung »eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst«. Es handelt sich also um eine mündliche (bzw. fernmündliche) Beratung. Kommen zu dem Erstberatungsgespräch weitere Gespräche hinzu oder erfolgt die Beratung schriftlich, können und werden die Kosten höher sein. Ich werde dies stets im Vorhinein mit Ihnen kommunizieren. Das dürfte selbstverständlich sein.

In unserem Erstberatungsgespräch erörtern wir daher zunächst den Sachverhalt und Ihre Ziele. Dann zeige ich Ihnen mögliche Lösungswege Ihres Problems auf und spreche mit Ihnen über die Vor- und Nachteile der jeweils genannten Möglichkeiten. Und natürlich werden wir sodann über die weiteren möglicherweise entstehenden Kosten sprechen.

ERSTBERATUNGSGESPRÄCH IM STRAFRECHT

Angesichts der Vielzahl an drohenden Konsequenzen und des grundsätzlich offenen Ausgangs eines jeden Strafverfahrens gilt gerade im Strafrecht die goldene Regel, dass man immer einen Strafverteidiger beauftragen sollte – und sei es nur für eine Erstberatung.

Grundsätzlich gilt die Regel, dass anwaltlicher Rat Geld kostet. Denn jeder Fall ist anders gelagert und erfordert daher eine individuelle Einschätzung der Sach- und Rechtslage, was eine konkrete Beschäftigung mit den zur Verfügung stehenden Informationen und damit auch Zeit in Anspruch nimmt. Und eine gute anwaltliche Vertretung kostet eben auch Geld – alles andere ist nicht nur standesrechtswidrig, sondern auch unseriös. 

Die Gebühr für meine Erstberatung beträgt 226,10 Euro inkl. 19 % MWST. Die Beratung dauert regelmäßig bis zu 45 Minuten. Je nach Sachlage kann dies allerdings auch mehr oder weniger Zeit in Anspruch nehmen. Ich werde aber auf jeden Fall die erforderliche Zeit für Ihr wichtiges Anliegen aufwenden. 

Möglich ist aber auch eine individuelle Honorarvereinbarung über das Erstgespräch, die allerdings vorab und schriftlich erfolgen muss. Dies bietet sich vor allem bei schwierigeren Fällen an, die eine Einarbeitung in den Fall oder ein längeres Beratungsgespräch erfordern.

Die Erstberatung erfolgt auf Grundlage des vom Betroffenen geschilderten Sachverhalts. Eine konkrete Verteidigungsstrategie kann erst nach vollständiger Akteneinsicht erfolgen. Denn nur in der Ermittlungsakte sind sämtliche polizeiliche Ermittlungen und alle aus Sicht der Staatsanwaltschaft das Verfahren betreffende Informationen protokolliert, mit deren Kenntnis erfolgsversprechende weitere anwaltliche Maßnahmen veranlasst werden können.

Anders kann es sich verhalten, wenn es sich lediglich um eine reine Mandatsanbahnung handelt. Für eine bloße Anfrage hinsichtlich der möglichen Übernahme eines Mandates oder einer kurzen Auskunft zu den möglichen Optionen und Kosten einer strafrechtlichen Vertretung wird von seriösen Anwaltskanzleien üblicherweise noch kein Geld verlangt, selbst wenn in diesem Gespräch eine kurze telefonische Auskunft erteilt werden sollte. Freilich kann ein solches Gespräch eine fundierte Erstberatung dann auch nicht ersetzen.

REGULÄRE TÄTIGKEIT IM ZIVIL- UND STRAFRECHT / HONORARVEREINBARUNG

Bei Privatpersonen stelle ich für jede meiner anwaltlichen Tätigkeiten (Sonstige Beratung, Überprüfung von rechtlichen Sachverhalten, Aufsetzen von Schreiben, Gespräche mit Behörden, Erhebung einer Klage, Erstellung einer Verteidigungsschrift, Einlegung eines Rechtsmittels, etc.) einen Stundensatz von 250,- Euro zzgl. 19 % MWST, zusammen also 297,50 Euro/Stunde, in Rechnung, unabhängig von der finanziellen Größenordnung, um die es geht. Dabei wird minutengenau abgerechnet. Vertragsgrundlage ist hier eine schriftliche Vergütungsvereinbarung zwischen Ihnen und mir. Bei der Mandatierung durch Unternehmen kann es zu einer höheren Honorar-Vereinbarung kommen.

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, gibt es allerdings eine Besonderheit zu beachten: Rechtsschutzversicherungen erklären in ihren Verträgen mit ihren versicherten Kunden regelmäßig, dass sie die Kosten aufgrund einer geschlossenen Vergütungsvereinbarung mit einem Rechtsanwalt nicht übernehmen, allerdings zahlen sie wenigstens die anwaltlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die allerdings niedriger als etwa der mit mir vereinbarte Stundensatz auf Honorarbasis sind. In diesem Fall könnte man sagen, dass sich Mandant und Rechtsschutzversicherung die Kosten grundsätzlich teilen.

Da ich Ihren Versicherungsvertrag allerdings nicht kenne, kann ich hierzu telefonisch vorab leider keine Auskunft erteilen. Ihr Versicherungsvertrag kann durchaus Deckelungen, Höchstbeträge, Selbstbeteiligungen und Leistungsausschlüsse beinhalten. Ich kläre auf Ihren Wunsch hin mit Ihrer Rechtsschutzversicherung nach Mandatserteilung konkret ab, ob Ihr Rechtsfall von Ihrer Versicherung in welcher Höhe gedeckt wird. 

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, welche Kosten Ihnen entstehen, können Sie selbstverständlich Ihre Rechtschutzversicherung bereits vor dem Erstberatungsgespräch auch selbst kontaktieren und mir sodann die schriftliche Kostenübernahmeerklärung zukommen lassen. Ganz einfach.

Sehen Sie? Gut, dass wir über Geld gesprochen haben. 

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